10 Jahre Präventionsgesetz: Warum vorhandene Strukturen zu wenig genutzt werden

Seit dem 01.01.2015 bildet das Präventionsgesetz (§20 SGB V) die Grundlage für die Förderung von Gesundheit in Deutschland.

Jährlich stehen rund 686 Millionen Euro für Prävention zur Verfügung.

Im Verhältnis zu den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht dies jedoch nur etwa 0,2 Prozent.


Was das Präventionsgesetz bereits ermöglicht

Das Gesetz schafft klare Rahmenbedingungen für Gesundheitsförderung in zentralen Lebensbereichen:

  • Bewegung und körperliche Aktivität
  • Stressmanagement und Resilienz
  • Ernährungsberatung
  • Suchtprävention
  • Gesundheitskompetenz in Betrieben und Lebenswelten

Der Leitfaden Prävention 2025 beschreibt detailliert, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden können und welche qualifizierten Anbieter dafür zur Verfügung stehen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/praeventionsgesetz


Die Herausforderung: Umsetzung statt Konzept

Trotz vorhandener Strukturen zeigt sich ein deutliches Umsetzungsdefizit.

Dabei ist der Nutzen von Prävention wissenschaftlich belegt:

  • Reduktion von Krankheitsausfällen
  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit
  • Entlastung des Gesundheitssystems

Gerade im betrieblichen Kontext zeigt sich, dass gezielte Maßnahmen nachhaltige Wirkung entfalten können.


Ungleichgewicht in der Finanzierung

Ein zentrales Problem liegt in der Verteilung der finanziellen Mittel:

Während große Teile der Gesundheitsausgaben in die Behandlung bestehender Erkrankungen fließen, bleibt die Prävention vergleichsweise unterfinanziert.

👉 Ein strukturelles Ungleichgewicht, das auch in der aktuellen Reformdiskussion zunehmend thematisiert wird.


Prävention als Teil der Lösung

Die aktuellen Vorschläge zur Gesundheitsreform greifen diesen Punkt auf:

👉 Bestehende Strukturen sollen stärker genutzt und ausgebaut werden.

Das betrifft insbesondere:

  • betriebliche Gesundheitsförderung
  • individuelle Gesundheitsbildung
  • alltagsnahe Präventionsangebote

Fazit: Potenzial ist vorhanden – Umsetzung entscheidet

Das Präventionsgesetz zeigt, dass die notwendigen Rahmenbedingungen bereits existieren.

👉 Die entscheidende Aufgabe liegt in der konsequenten Nutzung dieser Möglichkeiten.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/praeventionsgesetz